AGB

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für Verträge über die Lieferung von Tickets gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei regeln diese AGB lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.6 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.

2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

 

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.5 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

 

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt digital per E-Mail an die vom Kunden angegebene Mailadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

5.3 Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen:

- digital per E-Mail

 

6) Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

7) Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

7.2 Abweichend hiervon gilt bei gebrauchten Waren: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Die Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr gilt jedoch nicht

  • für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sowie
  • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

7.3 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

 

8) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

9) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

10) Alternative Streitbeilegung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 



1.    Allgemeine Bestimmungen für Veranstaltungen der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH

1.1.    Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung

1.1.1.    
Veranstaltungen können – auch nachdem sie begonnen haben – abgesagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer Anreise zu einer Veranstaltung auf unserer Internetseite, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

1.1.2.    
Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder sonstigen wesentlichen Änderungen (s. zur Definition die nachfolgende Ziffer 1.1.3.) von X-SCAPE-Veranstaltungen beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, einschließlich Anreise zur Veranstaltung und Unterbringung anlässlich der Veranstaltung, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. 

1.1.3.    
Eine sonstige wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Änderung die jeweilige Veranstaltung zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als eine Erwerberin eines Tickets für die jeweilige Veranstaltung vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung im Lineup oder die ersatzlose Streichung einzelner Künstlerinnen aus dem Line-Up eines Musikfestivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“.

1.1.4.    
Wird eine X-SCAPE-Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt (wie in der nachfolgenden Ziffer 1.1.5 definiert) abgesagt oder verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit; die Ticketinhaberin ist berechtigt, mit dem Ticket die verschobene bzw. nächstfolgende Ausgabe der jeweiligen X-SCAPE-Veranstaltung – insb. die nächstfolgende Ausgabe eines X-SCAPE-Festivals – 
(„Folgeveranstaltung“) zu besuchen. Die Folgeveranstaltung findet in der Regel zur gleichen Zeit im Folgejahr statt. X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH wird den genauen Termin für die Folgeveranstaltung umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage oder der Verschiebung der Veranstaltung auf der Internetseite unter www.alb-vibrations.de bekanntgeben; dieser Termin darf maximal 13 Monate nach dem Ende des abgesagten bzw. verschobenen Festivals liegen.

Die Ticketinhaberin kann jedoch die Erstattung des auf dem Ticket abgedruckten Preises verlangen, wenn ihr der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Ticketinhaberin im Zeitpunkt der Bekanntgabe des genauen Termins für die Folgeveranstaltung für diesen Termin bereits eine Urlaubsreise oder Tickets für ein Konzert, Festival, eine Sportveranstaltung oder eine vergleichbare Veranstaltung hatte, oder eine nicht verschiebbare Dienstreise verbindlich geplant ist oder die Ticketinhaberin eine andere nicht verschiebbare Verpflichtung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (etwa Bereitschaftsdienst) hat,

oder

-    wenn der Termin der Folgeveranstaltung mit einer Geburtstags-, Hochzeits-, Jubiläumsfeier der Ticketinhaberin selbst oder ihrer nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) zusammenfällt.

Ferner liegt eine Unzumutbarkeit vor, wenn bis spätestens drei Monate vor dem Folgetermin bei der Ticketinhaberin die folgenden oder vergleichbare persönliche Umstände eintreten, die ihr den Besuch der Folgeveranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbar machen werden:

-    Krankheit oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung,
-    Operation, Kur- oder Klinikaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme zur Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit,
-    Verpflichtung zur Pflege naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel).

Die Ticketinhaberin hat in allen Fällen die Unzumutbarkeit spätestens drei Monate vor dem Beginn der Folgeveranstaltung geltend zu machen, um der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH einen anderweitigen Verkauf des Tickets zu ermöglichen. Die Umstände, die zur Unzumutbarkeit führen, sind, soweit möglich und zumutbar, glaubhaft zu machen, z.B. durch Kopien von Reiseunterlagen. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.

1.1.5.    
Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht vertretbaren staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.

1.1.6.    
Wird eine X-SCAPE-Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie oder ähnlich ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH zu vertreten ist, wird die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es gelten die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 1.1.1. bis 1.1.5.

1.1.7.    
Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für eine X-SCAPE -Veranstaltung die maximale Besucherinnenzahl im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an Tickets die dann zulässige Besucherinnenzahl, ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH berechtigt, Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch besonderer Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen. Darüber hinaus ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH in diesem Falle berechtigt, im erforderlichen Umfang Sitzplätze innerhalb derselben Preiskategorie neu zu verteilen, um z.B. notwendige Abstände zwischen den Besucherinnen einzuhalten, oder – ohne Aufpreis – der Besucherin einen Sitzplatz einer höheren Preiskategorie zuzuweisen oder Steh- in Sitzplätze (oder umgekehrt) umzuwandeln.

Bei Zuweisung von Sitzplätzen einer niedrigeren Preiskategorie oder Umwandlung von Sitzplätzen in Stehplätze erstattet die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH die jeweilige Preisdifferenz; die Besucherin ist in diesem Falle innerhalb einer von X-SCAPE angemessen zu setzenden Frist nach Zugang der Mitteilung über diese Zuweisung bzw. Umwandlung zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, worauf die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen wird.

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmten, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von Tickets erfolgt.

1.1.8.    
Für stornierte Tickets erhält die Besucherin den auf dem Ticket aufgedruckten Preis erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung oder Aufwendungsersatz (z.B. in Bezug auf Stornokosten für Anreise oder Hotelbuchungen) bestehen nicht. Es gelten im Übrigen die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in Teil A7.

1.1.9.    
Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH 
(wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

1.2.    
Haftung der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH und etwaigen Mit-Veranstalterinnen

Die vertragliche und gesetzliche Haftung der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, es geht um:

-    Schäden, welche die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
-    Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie 
die leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die 
X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH; 

dies sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung unsere Gäste regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.

In Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich der Gäste zuzurechnen sind. 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH. Sie gelten auch für die Haftung von eventuellen Mit-Veranstalterinnen.

1.3.    Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen

Bei X-SCAPE-Veranstaltungen sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen; bei X-SCAPE-Festivals gilt dies für die Veranstaltungsflächen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist berechtigt, Gästen den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltungsstätte zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass an einem Einlassbereich Schließfächer zur Verfügung stehen oder dafür, dass vorhandene Schließfächer frei sind. Für die Nutzung etwaig vorhandener Schließfächer ist ein Entgelt zu zahlen. Ansprüche gegen die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH wegen einer unbefugten Entwendung der Geräte aus den Schließfächern sind ausgeschlossen, sofern der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

1.4.    Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH wird Veranstaltungen filmen, livestreamen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.

1.5.    Ausschluss von Gästen

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Gäste in der Veranstaltungsstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln) begehen oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH berechtigt, sie umgehend von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH Gebrauch von diesem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

1.6.    Hörschäden

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH haftet für Hörschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Gäste sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecherboxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. In jedem Fall wird der Gebrauch von Ohrstöpseln insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

1.7.    Für X-SCAPE-Festivals: (Wieder-) Betreten eines Festivalgeländes

Beim erstmaligen Betreten eines Festivalgeländes werden die Tickets komplett entwertet und den Gästen wird ein Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen") angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

1.8.    Für X-SCAPE-Festivals: Sicherheitskontrollen

Beim Einlass auf ein Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH eingesetzten Sicherheits- bzw. Ordnungsdienst („Ordnungsdienst“) statt. Bestimmte Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen etc.) dürfen nicht mit auf Festivalgelände gebracht und dort nicht mit sich geführt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände pro Bereich eines Festivalgeländes (Veranstaltungsfläche, ggf. Camping-, Wohnmobil- und Parkflächen) ist auf der Internetseite des jeweiligen Festivals einsehbar. Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitführens eines oder mehrerer dieser Gegenstände kann dazu führen, dass die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH den Zutritt zum Festivalgelände verweigert, sofern Gäste nicht bereit sind, den oder die Gegenstände an der Einlasskontrolle zum Festivalgelände abzugeben und sich – ggf. konkludent durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände – damit bereitzuerklären, dass die Gegenstände entsorgt werden. Die 
X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren; es besteht keine Ansprüche für die Entsorgung abgegebener verbotener Gegenstände.

Es ist untersagt, verbotene Gegenstände in den Schließfächern im Eingangsbereich eines Festivalgeländes zu deponieren.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände bei begründetem Verdacht Gäste auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände anzusprechen, sie hierzu zu befragen, und wenn die Gäste den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen. Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, beim Betreten unterschiedlicher Flächen eines Festivalgeländes, z.B. von Campingflächen auf Veranstaltungsflächen, eine zusätzliche Sicherheitskontrolle durchzuführen.


1.9.    Für X-SCAPE-Festivals: Zutrittsberechtigung 

Die Regelungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre finden sich auf der Internetseite des jeweiligen Festivals.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Verstoßen Gäste in erheblicher Weise gegen die Vorgaben dieser Allgemeinen Bestimmungen oder der Hausordnung für das Festivalgelände, ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH berechtigt, sie umgehend von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH Gebrauch von diesem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

1.10.    Für X-SCAPE-Festivals: Verlust des Festivalbändchens

Bei Verlust des Festivalbändchens, welchen die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.

1.11.    Für X-SCAPE-Festivals: Camping und Nutzung der Campingfläche

Das Campen ist nur auf den als solchen ausgewiesenen Campingflächen gestattet. Camping auf nicht als hierfür ausgewiesenen Flächen, insbesondere auf den Veranstaltungsflächen, ist untersagt. Wildes Campen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH behält sich vor, nicht alle Campingflächen gleichzeitig zu öffnen, sondern Campingflächen bereichsweise nach Bedarf und schrittweise zu öffnen. 

Der Internetseite des jeweiligen Festivals kann entnommen werden, wie lange die Campingfläche geöffnet sein wird. Gäste haben bei Schließung der Campingfläche die von ihnen genutzte Fläche zu räumen. Befinden sich nach der Schließung der Campingfläche noch Gegenstände der Gäste auf der Campingfläche, ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH berechtigt, diese zu entsorgen. Eine Verpflichtung seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH, Gegenstände, die sich nach Schließung der Campingfläche noch auf dieser befinden, aufzubewahren, besteht nicht.

Beim Campen sind Umweltschutz, die Grundsätze der Müllvermeidung und der korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist auf dem gesamten Festivalgelände und insbesondere auf Camping- und Wohnmobilflächen wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung (Ziffern 3. und 4.).

1.12.    Für X-SCAPE-Festivals: 
Anreise der Gäste, Parken, Abschleppen, Zuteilung von Flächen bei Festivals

Gäste sind für ihre Anreise zu einer Veranstaltung selbst verantwortlich und parken deren KFZ auf eigene Gefahr. Fahrzeuge dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Campingflächen getrennt sind.

Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Camping- und/oder Wohnmobilplatzes. Eine Zuteilung von Park-, Camping- und Wohnmobilplätzen erfolgt durch den Ordnungsdienst. Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Wir bieten keinen Abschleppservice an, können aber auf Anfrage den Kontakt zu einem für Gäste kostenfreien Abschlepper herstellen. Aus Sicherheitsgründen wird der Kontakt zu einem kostenfreien Abschlepper nur bei Tageslicht hergestellt. Für die Auswahl der Abschlepper übernimmt die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH keine Haftung, insbesondere gewährleistet sie nicht, dass es sich um ein zugelassenes Abschleppunternehmen handelt. Gäste sind verpflichtet, sich eigenständig um das Abschleppen ihrer Fahrzeuge zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr der Gäste, auch wenn die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH den Kontakt hergestellt hat. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.

Es gelten jeweils ergänzend die auf der jeweiligen Internetseite des jeweiligen Festivals publizierten Park- und Campinghinweise; den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung (Ziffern 3. und 4.).

1.13.    Für X-SCAPE-Festivals: Nutzung von Wohnmobilflächen („Trailer Park“)

Für als Wohnmobilflächen ausgewiesene Teile des Festivalgeländes „Trailer Park“ gilt zusätzlich Folgendes: Auf Wohnmobilflächen ist es erlaubt, in bestimmten Fahrzeugen zu übernachten. Welche Fahrzeuge für die Zufahrt und die Übernachtung auf Wohnmobilflächen zugelassen sind, ist auf der Internetseite des jeweiligen Festivals abrufbar. Die Zufahrt und das Abstellen von Fahrzeugen setzt voraus, dass ein gültiges Wohnmobil-Ticket erworben wurde und eine Wohnmobil-Plakette mit eingetragener Handynummer der Erwerberin des Wohnmobil-Tickets gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht ist. Das Campen in Zelten ist auf Wohnmobilflächen nicht gestattet.

Da beim Erwerb des Wohnmobil-Tickets keine Prüfung des genutzten Fahrzeugs vorgenommen werden kann, behält sich die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH vor, Fahrzeugen, die den vorgenannten Bedingungen nicht entsprechen, die Zufahrt zu Wohnmobilflächen zu verweigern. Eine Erstattung des bereits entrichteten Entgelts für das Wohnmobil-Ticket ist ausgeschlossen; die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Inhaberin des Wohnmobil-Tickets. Gleiches gilt für die laufende Kontrolle auf die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen während des Parkens durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH
Das entrichtete Entgelt für die Nutzung von Wohnmobilflächen stellt lediglich das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Parkraums dar. Es beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH, noch sonstige Leistungen oder Fürsorgepflichten, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung (Ziffern 3. und 4.).

1.14.    Für X-SCAPE-Festivals: Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt zu Bereichen eines Festivalgeländes mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Gästekapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.

1.15.    Für X-SCAPE-Festivals: Sperrung / Räumung von Flächen

Aus Sicherheitsgründen ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH berechtigt, einzelne Park-, Camping- und Wohnmobilflächen oder sonstige Bereiche eines Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

1.16.    Für X-SCAPE-Festivals: 
Verbot des gewerblichen Pfandsammelns / Verbot gewerblicher Verkaufsstellen

Es ist untersagt, Wertstoffe (z.B. Flaschen oder Dosen), deren Rückgabe mit der Auszahlung eines Pfandgeldes verbunden ist, zum Zwecke der Generierung von Einnahmen zu sammeln. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH behält sich vor, Gäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, von dem Besuch des Festivalgeländes auszuschließen und die gesammelten Wertstoffe zu konfiszieren.

Ferner ist es untersagt, ohne Zustimmung durch die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH Verkaufsstellen zu betreiben. Eine Zustimmung seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH kann vor dem Beginn der Veranstaltung beantragt werden. Der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen kann zum sofortigen Ausschluss von dem Festival führen. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH behält sich zudem vor, die zum Kauf angebotenen Waren zu konfiszieren und erst nach dem Ende des Festivals zurückzugeben.

1.17.    Witterungseinflüsse / Passende Kleidung und Schuhwerk

Veranstaltungen, insb. Open Air-Veranstaltungen, finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Gäste die Veranstaltung jederzeit abzusagen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Es gilt dann die Regelung in Ziffer 1.1.

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH weist darauf hin, dass Gäste der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk zu tragen haben. Veranstaltungen können auf Naturflächen stattfinden, diese erfahrungsgemäß uneben sind. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen.

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit, der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen witterungsbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann.
1.18.    Aushänge / Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungsdienstes vor Ort sowie aktuelle Hinweise auf der offiziellen Internetseite der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH sowie der jeweiligen Veranstaltung.

1.19.    Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

1.19.1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.

1.19.2.    
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Ulm, sofern die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.19.3.    
Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Ulm. 
Sofern die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Ulm. Darüber hinaus ist Ulm auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die 
X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist im Übrigen berechtigt, Kundinnen in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen. 

1.19.4.    
Verbraucherinnen, d.h. natürliche Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:
Die Europäische Kommission stellt ab seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. 
Die E-Mail-Adresse der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist die 
X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.

 


2.    Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten

2.1.    Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei Einlass / Ausschluss von der Veranstaltung

2.1.1.    
Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessenen Umfang die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.

2.1.2.    
Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist berechtigt, Besucherinnen den Zutritt zu einer Veranstaltung zu verweigern sowie Besucherinnen vom weiteren Verbleib bei einer Veranstaltung auszuschließen, wenn die Besucherin:
a.    seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH auf Basis der vorstehenden Ziffer 2.1.1. verlangte personenbezogene Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten (hierzu können insb. gehören Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Erklärungen zum aktuellen Gesundheitszustand in Bezug auf COVID 19 bzw. die jeweilige ähnliche ansteckende Krankheit, und Aufenthalt in sog. Risiko- oder Virusvariantengebieten) vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung nicht mitteilt; Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts – berechtigt, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln; oder

b.    keinen Nachweis über die Durchführung von auf Basis der vorstehenden Ziffer 2.1.1. verlangter Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. einen tagesaktuellen negativen Test auf das Coronavirus oder einen geeigneten Immunisierungsnachweis (z.B. Nachweis einer abgeschlossenen Impfreihe oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) als auch ggf. beides (d.h. negatives Testergebnis und Immunisierungsnachweis), vorlegt; oder

c.    sich in den letzten zwei Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung mit dem Coronavirus infiziert hat, mit einer Infizierten Kontakt hatte oder sich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat und nicht nachweislich die gesetzlich oder behördlich angeordneten oder sonst für eine Infektionsprävention erforderlichen Maßnahmen (z.B. Quarantäne, Testungen) eingehalten hat; oder

d.    eine erhöhte Körpertemperatur, Atemwegssymptome, Einschränkungen des Geruchs- und Geschmackssinns oder sonstige typische Zeichen einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass von der Besucherin ein Gesundheitsrisiko ausgeht; oder

e.    sich weigert, ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder die Teilnahme an anderen angemessenen Gesundheitskontrollen verweigert;

sofern die Verweigerung des Zutritts zum bzw. der Ausschluss von der Veranstaltung nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen Buchstaben a. bis e. nach der vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie oder von der ähnlich ansteckendenden Krankheit ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht unangemessen erscheinen.

 

2.1.3.    
Macht die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH von einem Recht nach vorstehender Ziffer 2.1.2. Gebrauch, ist ein Anspruch auf (erneuten) Einlass ebenso wie auf Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

2.2.    Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während der Veranstaltung
2.2.1.   
Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist berechtigt, weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anzuordnen, Mitwirkungshandlungen zu verlangen und Verhaltensregeln vorzuschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. 
Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist z.B. berechtigt, anzuordnen:

a.    Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen (z.B. FFP2-Masken) vor und innerhalb der Veranstaltungsstätte;

b.    Einhaltung von Hygieneregeln (z.B. Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;

c.    Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur oder Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten 
(z.B. COVID-19 und ähnlich ansteckende Krankheiten);

d.    Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die aus sicherheits- oder gesundheitsbezogenen Aspekten angemessen sind.

2.2.2.    
Die Besucherinnen haben den Anordnungen der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH ist berechtigt, den Besuch der jeweiligen Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Festivalgelände davon abhängig machen, dass ihre Anordnungen und Anweisungen befolgt werden, sofern die Verweigerung des Zutritts zum bzw. der Ausschluss vom Festivalgelände nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen der vorstehenden Ziffer 2.2.1. nach der vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht unangemessen erscheinen.

2.2.3.    
Macht die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH von ihrem Recht nach vorstehender Ziffer 2.2.2. Gebrauch, ist ein Anspruch auf (erneuten) Einlass ebenso wie auf Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

 

 

 

 


2.3.    Verbleibende Infektionsrisiken

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller angemessenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

3.    Allgemeine Hausordnung Festivalgelände

Mit dem Betreten des jeweiligen Festivalgeländes akzeptieren Gäste die Geltung der allgemeinen Hausordnung Festivalgelände. Ein Festivalgelände umfasst Veranstaltungsflächen, Parkflächen, Campingflächen und Wohnmobilflächen sowie angrenzende oder in der Nähe liegende Flächen, welche die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH z.B. für den Einlass oder für die Ausgabe von Festivalbändchen nutzt.
Veranstaltungsflächen umfassen die Flächen eines Festivalgeländes, welche für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms genutzt werden, sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für den 
VIP-Bereich benutzt werden, und die nicht für Camping, Wohnmobile oder Parken genutzt werden dürfen (jeweils einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege).
Das Veranstaltungsgelände ist mit einem Zaun umfriedet.

Parkflächen umfassen alle Flächen, die für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.

Campingflächen umfassen alle Flächen, die für Camping oder VIP-Camping sowie für Resort-/ Komfortcamping genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.

Wohnmobilflächen umfassen alle Flächen, die für das Abstellen von und das Übernachten in Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.

Mit dem Betreten der jeweiligen Flächen des Festivalgeländes akzeptiert die Kundin die Geltung der jeweiligen besonderen Hausordnung für die jeweiligen Flächen, die ergänzend zur allgemeinen Hausordnung gelten bzw. speziellere Bestimmungen zur allgemeinen Hausordnung treffen.

3.1.    Anordnungen des Ordnungsdienstes

Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten. 

3.2.    Betreten des Festivalgeländes

Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem ordnungsgemäß angelegten und mit Originalverschluss versehenen Bändchen erlaubt.

Für das Betreten von Veranstaltungsflächen innerhalb des Festivalgeländes gilt zusätzlich Folgendes: Es ist nicht gestattet, eigene Getränke auf die Veranstaltungsflächen mitzubringen. In welcher Form und Größenordnung die Mitnahme von Trinkbehältnissen von Camping- und Wohnmobilflächen auf Veranstaltungsflächen gestattet ist, wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Internetseite des jeweiligen Festivals und/oder in den sozialen Medien bekannt gegeben.

 

 

3.3.    Kein Eintritt für auffällige Gäste

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Gäste haben auch mit einem ordnungsgemäß angelegten und unbeschädigten Bändchen keinen Anspruch auf Zutritt zum Festivalgelände. Der Einschätzung und den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist Folge zu leisten.

3.4.    Fluchtwege

Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

3.5.    Keine Tiere

Auf dem Festivalgelände ist es nicht gestattet, Tiere mit sich zu führen.

3.6.    Haftung seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH bei Diebstahl etc. / Schließfächer

Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH haftet nur in den Grenzen von Teil A Ziffer 7. für Schäden und Verluste, die Gästen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder ähnliche Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können im Eingangsbereich von Veranstaltungsflächen kostenpflichtig in Schließfächern deponiert werden. Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH übernimmt keine Gewähr für das Vorhandensein von Schließfächern. Gäste haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Schließfaches.

3.7.    Umgang mit Abfällen

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen.


3.8.    Nutzung der Toiletten

Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

3.9.    Vandalismus

Mutwillige Beschädigungen (inkl. erheblicher und nicht nur vorübergehende Veränderungen des Erscheinungsbildes, z.B. durch Graffitis) jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden von der Veranstalterin zur Anzeige gebracht. 

3.10.    Naturflächen / Naturschutzgebiet

Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, oder diesen zu verunreinigen oder zu zerstören.

3.11.    Verbot des Betretens bestimmter Flächen

Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen ist verboten. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.


3.12.    Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Festivalgelände

Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

3.13.    Gebot der Rücksichtnahme / Verbot rassistischer, verfassungsfeindlicher und sonstiger erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie entsprechender Bekleidung, Abzeichen, Fahnen etc.

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalgästen zu üben.

Die Kundgabe beleidigender, sexistischer, rassistischer, verfassungsfeindlicher und erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie das Tragen von Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen (einschließlich Symbolen von und erkennbarer Bezugnahmen auf verfassungsfeindliche Organisationen) sowie das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. ist untersagt.

3.14.    Verbot der Gefährdung anderer Gäste

Jede Gefährdung anderer Gäste – insbesondere durch Crowdsurfing oder durch Abbrennen von Pyrotechnik (u.a. Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt. Brennen Gäste Pyrotechnik ab, wird Anzeige erstattet.

3.15.    Ausschluss vom Festivalgelände

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, jede Nichtbefolgung dieser Hausordnung, mit dem sofortigen Ausschluss vom Festivalgelände zu ahnden.

Der Ausschluss führt dazu, dass ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen ist.

4.    Zusätzliche Hausordnung Camping- und Wohnmobilflächen

Mit dem Betreten von Campingflächen bzw. dem Betreten oder Befahren von Wohnmobilflächen akzeptieren Gäste der Hausordnung Camping- und Wohnmobilflächen, die in Ergänzung zur allgemeinen Hausordnung Festivalgelände gilt bzw. insoweit sie der allgemeinen Hausordnung Festivalgelände widerspricht, der allgemeinen Hausordnung Festivalgelände vorgeht. Soweit nicht explizit vermerkt, gelten die nachstehenden Regeln für Camping- und Wohnmobilflächen.

4.1.    Größe der Stellplätze

Es gibt eine zulässige Stellfläche pro Person (bzw. Zelt bzw. Wohnmobil), die je nach Ausgabe des Festivals variiert. Die aktuell zulässige Stellfläche ist auf der Internetseite des jeweiligen Festivals ausgewiesen.

4.2.    Für Campingflächen: Gepäcktransport

Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- auf Campingflächen transportiert werden; die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf Campingflächen ist nicht gestattet.

4.3.    Betrieb von Tonanlagen

Der Betrieb von Tonanlagen auf Camping- und Wohnmobilflächen ist während der Tageszeit gestattet; zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Gäste nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von dem Ordnungsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Während der Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Tonanlagen nicht gestattet. Üblicherweise gilt der Zeitraum zwischen 2.00 Uhr und 8.00 Uhr als Ruhezeit in der Nacht. Tages- und Nachtruhezeit können bei den einzelnen Festivals variieren; eine kürzere oder längere Nachtruhezeit wird auf der Internetseite des jeweiligen Festivals und/oder in den sozialen Medien bekanntgegeben. 

4.4.    Verbot von Abgrenzungen / Löchern

Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- und Wohnmobilflächen gegraben werden.

4.5.    Rettungswege

Unbedingt zu beachten sind die auf dem Boden markierten Rettungswege. Sie sind unter allen Umständen freizuhalten. Die Markierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

4.6.    Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

Bestimmte Gas-Kochgeräte sind gestattet, sie müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und Deutschen und/oder Europäischen Normen (wie z.B. DIN oder EN) entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventil-kartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. 

4.7.    Grillen

Grillen ist zulässig mit Einweg- und Dreibein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. 

Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.

4.8.    Müllentsorgung

An den Ausgabestellen für die Bändchen erhalten Gäste nach Anlegen des Festivalbändchens einen Müllsack. 

Während des Festivals sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden (solange der Vorrat reicht) zusätzliche Mülltüten kostenlos von dem Ordnungsdienstpersonal verteilt.


4.9.    Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen

Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen der Camping- und Wohnmobilflächen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.

Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.

Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

4.10.    Rauchverbot

Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Gebäuden und Zelten ist nicht gestattet.

4.11.    Abreise / Reinigung

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss (Tag und Uhrzeit werden auf der Internetseite des jeweiligen Festivals bekanntgegeben) erfolgen. Befinden sich nach der Schließung der Camping- und Wohnmobilflächen noch Gegenstände von Gästen auf den Camping- und Wohnmobilflächen, ist die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung seitens der X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht. 

4.11.1.    Wird das Festival abgesagt oder abgebrochen, nachdem Gäste die Camping- oder Wohnmobilfläche betreten bzw. befahren haben, gilt das Vorstehende; 
Die X-SCAPE EVENTS & MORE GmbH wird den Gästen eine angemessene Frist zur Räumung 
der Flächen setzen.

4.12.    Sonstige Anweisungen / Hinweise

Ergänzend zur (allgemeinen und zusätzlichen) Hausordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Internetseite des jeweiligen Festivals und in den sozialen Medien.

Stand: 10.12.2023

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